Stipendien der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung e.V.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kann der Verein juristische wissenschaftliche Arbeiten sowie die juristische Aus- und Fortbildung – soweit sie sich auf die Vertiefung in die beiderseitigen Rechtsordnungen auch in Verbindung mit dem Internationalen Recht bezieht – durch

a) Konferenzstipendien (die Vergabe von Stipendien zur Teilnahme an den satzungsgemäßen Tagungen der Vereinigung)

b) finanzieller Zuwendung und Unterstützung für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten, Studienaufenthalte in England, und Druckkostenzuschüsse unterstützen.

Diese Förderung erfolgt gegenüber Studenten und Referendaren der Rechtswissenschaften, sofern diese ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand nach eigenem Ermessen.

Bewerbungen können formlos per E-Mail (info@dbjur.de) mit den üblichen Unterlagen, wie Lebenslauf, Angaben zum Förderungsprojekt und zur Förderungsbedürftigkeit eingereicht werden.

Bei einem Antrag auf einen Druckkostenzuschuss sind ebenfalls vorzulegen:

Eine Gliederung der Arbeit

Die Voten des Erst- und Zweitgutachters

Nennung des Verlages, in dem die Doktorarbeit verlegt wird 

Es werden jährlich ca. 20 Stipendien in Höhe von max. 1000 Euro vergeben.