In der Satzung wird der Zweck des Vereins wie folgt beschrieben:

Im Geiste des Gedankens der europäischen Vereinigung erstrebt und fördert er insbesondere die Vertiefung der Erkenntnisse der Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritanniens sowie die Arbeit an der Harmonisierung der Vereinheitlichung des europäischen Rechts auf Gebieten, die aus der Sicht und dem gemeinsamen Interesse der Bundesrepublik Deutschland und Großbritanniens hierfür vornehmlich in Betracht kommen, und zwar durch die Sammlung und den Austausch von Informationen über die beiden Rechtsordnungen, durch Vorträge, Aufsätze in Zeitschriften, regelmäßig abzuhaltende Treffen und die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten über Fragen, die für die Rechte beider Länder von Bedeutung sind, sowie Anregungen an die gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland und Großbritanniens. Der Verein erstrebt ferner die Pflege und Förderung persönlicher und beruflicher Beziehungen zwischen den Angehörigen des deutschen und britischen Juristenstandes.